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Frage:

Eine Liegenschaft in CR und Steuern

Guten Tag, wir sind eine Kapital gesellschaft aus Niederlande und wir besitzen in der CR eine Liegenschaft, die wir als die Kanzleiräumlichkeiten vermieten. Es sind  einzige Empfänge  aus der CR. Müssen wir einige Steuern bezahlen?

Antwort:

Guten Tag, siemüssen bestimmt die Immobiliensteuer bezahlen. Weiter müssen Sie  sich bis 31.3. die Steuererklärung zur  Einkommensteuer in der CR einreichen. In der  Steuererklärung  sollten Sie die Einkommen und die Ausgaben, die mit der Vermietung der Realität zusammenhängen ggf. weitere Einkommen aus der CR für den betreffenden Besteuerungszeitraum angeben und dann die Steuer veranlagen und bezahlen . Um diese in der CR bezahlte Steuer können Sie in den Niederlanden die Steuerpflicht aus den weltweiten Einkommen nach den  inländischen Gesetzen  und in Bezug auf das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen CR und Niederlande herabsetzen.