Antwort:Die Gewinnausschüttung einer tschechischen GmbH nach Deutschland
„Könnten Sie mir bitte folgende Frage beantworten: Wir haben eine in Tschechien gegründete GmbH und möchten gern den Gewinn, der bereits nach tschechischem Recht versteuert ist, nach Deutschland transferieren. Stimmt es, dass wir den Gewinn in diesem Fall ein zweites Mal in Tschechien versteuern müssen?“
Das Steuersystem in der Tschechischen Republik ist das, dass der verteilte Gewinn, der mit der Körperschaftssteuer besteuert wurde, noch einmal mit der 15%-igen Quellensteuer besteuert wird. Falls es sich um eine Ausschüttung an eine natürliche Person handelt, kann man diese Steuer nicht vermeiden, aber sie kann in Deutschland verrechnet werden. Wenn es aber um eine Ausschüttung an eine juristische Person, die in der GmbH mindestens 10 % Anteil hat und besitzt diesen mindestens einen Jahr, dann ist die Gewinnausschüttung von der Steuer in der Tschechischen Republik befreit.