Antwort:Anmeldung - „Registrierung” zur Mehrwertsteuer in der Tschechischen
„Können Sie mir bitte sagen, wovon hängt es ab, ob sich deutsche Firmen in Tschechien für die Umsatzsteuer registrieren (oder „melden”) müssen? Wie registriert man sich?“
Obligatorisch muss sich dann eine ausländische Person zur MWSt registrieren, wenn:
- sie in der Tschechischen Republik eine Handelsvertretung, Betriebsstätte oder ihren Unternehmensstandort hat und den Umsatz über 1 Million CZK pro Jahr (ca. 34 Tsd. EUR) hat.
- sie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat registriert ist und einem/mehreren Nichtsteuerpflichtigen in die Tschechische Republik Waren im Gesamtwert über 1,14 Million CZK (ca. 39 Tsd. EUR) pro Jahr liefert.
- sie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat registriert ist und einem/mehreren Nichtsteuerpflichtigen in die Tschechische Republik Waren liefert, die der Verbrauchssteuer unterliegen (Tabak, alkoholische Getränke, Treibstoffe etc.), und das unabhängig vom Gesamtwert.
- sie einem/mehreren Nichtsteuerpflichtigen in der Tschechischen Waren einschließlich Montage oder einer anderen bestimmten Dienstleistung liefert, und das unabhängig vom Gesamtwert.
- sie einen Beleg mit der Angebe der tschechischen MWSt (wenn auch irrtümlich) ausstellt und absendet.
Freiwillig kann sie sich registrieren, wenn sie nachweist, dass sie eine Tätigkeit abwickelt, aus der sie Einkünfte hat, die der tschechischen MWSt unterliegen.
Falls die ausländische Person keine Betriebsstätte auf dem Gebiet der Tschechischen Republik hat, meldet sie sich beim Finanzamt für Prag 1 an. Es handelt sich ums Ausfüllen eines Formulars mit den Angaben (auf Tschechisch). Man braucht dazu den Handelsregisterauszug, die Bescheinigung der Steuernummer im Ausland (Deutschland), die Kopie des Vertrages über die Kontoführung, auf das die eventuelle Überzahlung der Vorsteuer gutgeschrieben werden sollte, oder eine eidesstattliche Erklärung des Geschäftsführers (Vorstandes), dass es sich um das Konto der Gesellschaft handelt, und die Adresse für die Postzustellung in der Tschechischen Republik (wenn Sie keine Kontaktperson in Tschechien haben, ist es am besten sich an einen Steuerberater zu wenden; der kann Ihnen auch die Registrierung erledigen).